Die Gründe für ein Gutachten sind vielseitig

Ob Kauf, Erbschaft oder Finanzierung – eine sachverständige Bewertung schafft Transparenz, Sicherheit und eine verlässliche Grundlage für Ihre Entscheidungen.

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Kauf oder Verkauf

Ein qualifizierter Sachverständiger ermittelt den realistischen Marktpreis – basierend auf Marktlage und Objektmerkmalen. So erhalten Verkäufer wie auch Käufer eine verlässliche Grundlage für Preisverhandlungen.

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Erbschaft oder Schenkung

Häufig unterscheidet sich der vom Finanzamt angesetzte Wert deutlich vom tatsächlichen Marktwert. Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten kann in vielen Fällen zu einer Reduzierung der Steuerlast führen.

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Eheschließung oder -auseinandersetzung

Eine qualifizierte Wertermittlung zu den relevanten Stichtagen liefert die Grundlage für Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung – für faire und einvernehmliche Lösungen.

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Finanzierung oder Beleihung

Ein qualifizierter Sachverständiger ermittelt den Beleihungswert, der den während der Finanzierungsdauer nachhaltig erzielbaren Wert widerspiegelt – Transparenz für Kreditgeber und Kaufinteressenten.

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Bilanzierung (HGB / IFRS)

Immobilien im Anlagevermögen sind ein wesentlicher Indikator für Investoren und sollten von einem qualifizierten Sachverständigen zuverlässig bewertet werden.

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Steuerliche Bewertung

Die Wertermittlung des Finanzamts kann deutlich vom tatsächlichen Marktwert abweichen. Ein Verkehrswertgutachten bietet die Möglichkeit, diese Ansätze zu korrigieren und realistisch darzustellen.

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Zwangsversteigerung

Bei der Verwertung einer Immobilie in der Zwangsversteigerung oder bei einer Teilungsversteigerung bildet ein Verkehrswertgutachten die objektive Grundlage.

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Wohnrecht oder Nießbrauch

Ein Wohnrecht oder Nießbrauch mindert den Wert einer Immobilie und muss bei Verkauf oder Übertragung berücksichtigt werden. Ein qualifiziertes Gutachten ermittelt die wirtschaftlichen Auswirkungen.

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Restnutzungsdauer

Ein Gutachten zur Restnutzungsdauer ermöglicht steuerliche Vorteile durch höhere Abschreibungen. So sinkt die Steuerlast und die Liquidität verbessert sich.

Verkehrswert (Marktwert)

Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (ImmoWertV 2021), die seit dem 01.01.2022 verbindlich anzuwenden ist. Sie regelt die Ermittlung der Verkehrswerte gemäß § 194 BauGB sowie die Ableitung der hierfür erforderlichen Daten. Vorgesehen sind drei normierte Verfahren, deren Auswahl sich nach der Art des Bewertungsobjekts, den Gepflogenheiten des Marktes und den verfügbaren Daten richtet.

§§ 24–26

Vergleichswert

Das zu bewertende Objekt wird mit bereits verkauften, ähnlichen Immobilien verglichen. Besonders häufig bei Wohnungseigentum. Grundlage bilden die vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise sowie veröffentlichte Bodenrichtwerte.

§§ 27–34

Ertragswert

Der Wert eines bebauten Grundstücks wird aus den erzielbaren Erträgen abgeleitet. Grundlage ist der Überschuss der marktüblichen Erträge über die Bewirtschaftungskosten, bezogen auf die Restnutzungsdauer.

§§ 35–39

Sachwert

Der Immobilienwert orientiert sich an den Herstellungskosten und stellt einen fiktiven Reproduktionswert dar. Um Markt- und Lageschwankungen zu berücksichtigen, wird der Sachwert mit einem Sachwertfaktor angepasst.

Ablauf der Gutachtenerstellung

In vier klar definierten Schritten von der Anfrage bis zum fertigen Gutachten.

1

Angebot anfragen

Richten Sie Ihre Anfrage idealerweise per E-Mail an uns und erhalten Sie ein unverbindliches Angebot.

2

Unterlagen zusammenstellen

Sollten nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kümmern wir uns auf Wunsch um die Beschaffung.

3

Ortstermin durchführen

In Abstimmung mit Ihnen wird die Ortsbesichtigung des Bewertungsobjekts durchgeführt.

4

Gutachten erhalten

Nach Ausarbeitung des Gutachtens wird Ihnen dieses wunschgemäß übermittelt.

So erreichen Sie uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne persönlich.

Benjamin Gräßer

📍

Anschrift

bg real estate GmbH
Zwingenberger Weg 2E
65428 Rüsselsheim am Main

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Fax

0 61 42 – 48 11 10

Unverbindliche Anfrage

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